15. Mai – Die Neuregelung des § 219a StGB – umfassende Informationsfreiheit oder Manifestation der Verfassungswidrigkeit?

Beim nächsten Cafe im Mai werden wir uns mit dem Paragrafen 219 a beschäfitgen.

Theke ist wie immer ab 19 Uhr geöffnet, beginn des Vortrages um 19.30. Freuen uns auf euch!

 

Die Neuregelung des § 219a StGB – umfassende Informationsfreiheit oder Manifestation der Verfassungswidrigkeit?

Seit der Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel durch das Amtsgericht Gießen wegen der Verletzung des § 219a StGB ist die schwierige Informationslage für schwangere Frauen, die sich über die Möglichkeiten und Voraussetzungen eines Schwangerschaftsabbruchs informieren wollen, oder bereits eine entsprechende Einrichtung suchen, in den Fokus der öffentlichen Debatte gerückt. Das Urteil gegen Frau Hänel wurde inzwischen durch das Landgericht Gießen bestätigt, weitere Ärztinnen wurden angeklagt. Die Zahl der Ermittlungsverfahren steigt.

Am 21. Februar 2019 stimmte der Bundestag für die Neufassung des § 219a StGB. Danach soll das Informationsverbot nicht mehr für diejenigen Fälle greifen, in denen Ärzt*innen sowie Krankenhäuser und Einrichtungen auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 StGB vornehmen. Die öffentliche Bekanntgabe der angewandten Gegenstände, Mittel und Methoden allerdings bleibt strafbar. Zugelassen werden soll lediglich der Hinweis auf entsprechende Informationen bestimmter staatlicher Stellen, der Beratungsstellen sowie der Ärztekammern.

Dieser „Kompromiss“ der Regierungsparteien stößt in der Öffentlichkeit auf erheblichen Widerspruch. Dabei wird auch die Verfassungswidrigkeit der Norm hervorgehoben. Eine erneute Änderung durch den Bundestag ist allerdings nicht zu erwarten.

Kann die Neuregelung die Informationslage für ungewollt Schwangere tatsächlich verbessern? Welche Möglichkeiten bestehen, die Neuregelung anzugreifen? Wie ist die Aussicht auf ein erfolgreiches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht? Was ist von der Norm insgesamt, jenseits der „sachlichen Information“, zu halten und welche sinnvollen Alternativen gäbe es?

Nach einem Vortrag von Inga Schuchmann (Universität Hamburg) wird es Raum für die Diskussion dieser und weiterer Fragen geben.